Die Steiermärkische Krankenanstaltenges.m.b.H. bietet Ihnen sowohl die Basisausbildung, als auch die Ausbildung zur Ärztin*zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Ausbildung zur Fachärztin*zum Facharzt für alle in der KAGes angebotenen klinischen Sonderfächer an.
Seit 1. Juni 2015 ist die ÄAO 2015 in Kraft. Bei Ersteintrag in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer nach dem 1. Juni 2015 ist die Ausbildung nur noch nach der neuen Ausbildungsordnung möglich. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Informationen zur geänderten Ausbildungsordnung. Alle Ärzt*innen, die Ihre Ausbildung nach ÄAO 2006 begonnen haben, können diese auch nach ÄAO 2006 fortsetzen/beenden.
Bewerbung für ein Stipendium in der KAGes
In Kooperation zwischen dem Land Steiermark, dem Gesundheitsfonds Steiermark, der Medizinischen Universität Graz und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. werden ab dem Sommersemester 2023 Fördermittel für Studierende, welche künftig das Klinisch Praktische Jahr sowie die Ausbildung als Ärztin*Arzt für Allgemeinmedizin bzw. die Ausbildung zur*zum Fachärztin*arzt verpflichtend an einem Standort der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. absolvieren, vergeben.
Zielgruppe: Studierende der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz, welche sich zumindest im 2. Studienabschnitt befinden oder am Beginn ihres Klinisch Praktischen Jahres (KPJ) stehen und einen positiven Studienerfolg nachweisen können.
Dauer: 12-48 Monate
Zwei Stipendien-Modelle sind hier möglich:
Stipendium in Form eines Fixbezuges von € 950,00 brutto pro Monat (12 malig pro Jahr) nach Abschluss des 1. Studienabschnitts für Humanmedizin bzw. ab Eintritt in den 2. Studienabschnitt bis zur Beendigung des Studiums (6. Studienjahr) zu einer selbst gewählten Laufzeit von 24, 36 oder 48 Monaten.
Im Gegenzug verpflichtet sich der*die Student*in, das gesamte Klinisch Praktische Jahr (exklusive Slot Allgemeinmedizin) in der KAGes zu absolvieren und ab Beendigung des Studiums bei der KAGes als zugewiesene*r Landesvertragsbedienstete*r im Rahmen eines grundsätzlich vollzeitbeschäftigten Dienstverhältnisses ärztlich tätig zu sein. Die Dauer dieser Verpflichtung ist dabei abhängig von der Anzahl der Monate, für die ein Stipendium bezahlt wurde:
- 24 Monate Stipendium = Verpflichtung für 36 Monate
- 36 Monate Stipendium = Verpflichtung für 54 Monate
- 48 Monate Stipendium = Verpflichtung für 72 Monate
Stipendium in Form eines Fixbezuges von € 2.200,00 brutto pro Monat für max. 12 Monate ab Beginn des Klinisch Praktischen Jahres (Beginn des 6. Studienjahres).
Im Gegenzug verpflichtet sich der*die Student*in das gesamte Klinisch Praktische Jahr (exklusive Slot Allgemeinmedizin) in der KAGes zu absolvieren und ab Beendigung des Studiums für die Dauer von 42 Monaten bei der KAGes als zugewiesene*r Landesvertragsbedienstete*r im Rahmen eines grundsätzlich vollzeitbeschäftigten Dienstverhältnisses ärztlich tätig zu sein.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung für die Stipendien erfolgt über das KAGes-Bewerberportal. Klicken bzw. tippen Sie auf den Button Bewerben, um zur Anmeldung zu gelangen. Folgende Unterlagen/Dokumente sind dabei hochzuladen:
- Reisepass/Personalausweis
- Nachweis über Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz
- Aktuelle Abschrift der Studiendaten
- Lebenslauf
- Bankverbindung
- optional: Famulaturbestätigungen
- optional: Nachweise über Engagement im sozialen oder medizinischen Bereich (z.B. Aktion „Helfende Hände am LKH Univ.Klinikum“), bei Einsatzorganisationen oder bei der Stmk. KAGes (während des Studiums oder insgesamt)
Hinweis
Die Bewerbungsfristen für die Berücksichtigung zur Vergabe von Stipendien lauten:
jeweils bis 15.2. für Start am 1.3.
jeweils bis 15.5. für Start am 1.6.
jeweils bis 15.7. für Start am 1.8.
jeweils bis 15.11. für Start am 1.12.
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich!
Nähere Auskünfte können Sie auch gerne über das Ärzteservice aerzteservice@kages.at der KAGes erhalten.
Klinisch Praktisches Jahr (KPJ)
Das Klinisch Praktische Jahr (KPJ) stellt seit 01. August 2014 das 6. Jahr des Medizinstudiums dar. Im KPJ sollen die Studierenden das bereits erworbene theoretische Wissen sowie die praktischen Fähigkeiten vertiefen, um bestmöglich an eine künftige ärztliche Tätigkeit herangeführt zu werden. Die Studierenden werden hierbei aktiv in den Klinikalltag eingebunden und werden von Mentor*Innen bei ihrer intensiven, klinisch-praktischen Ausbildung begleitet.
Studierende der Medizinischen Universität Graz, welche sich für die Absolvierung eines Teiles des KPJ in einem Lehrkrankenhaus der KAGes bewerben, erhalten eine Ausbildungszuschuss von € 900.- pro 4 Wochen. Dazu wird in der Woche vor Beginn des jeweiligen KPJ-Blocks ein Vertrag zwischen der/dem Studierenden und der KAGes im Ärzteservice unterzeichnet.
Studierende von anderen Medizinischen Universitäten können ihr KPJ in einem KAGes-Haus absolvieren und erhalten ebenfalls einen Ausbildungszuschuss von € 900,-- pro 4 Wochen. Die Überprüfung der Voraussetzungen für die Anrechnung des KPJ muss dann durch die Abteilungen selbst erfolgen.
Die Absolvierung des KPJ für Studierende aus dem Ausland ist im Rahmen eines Erasmus-Studienaufenthaltes (SMS) möglich. Erasmus-Studierende sind den Studierenden der Med-Uni Graz gleichgestellt. Wenden sie sich hier an die Abteilung International Office der Med-Uni Graz, Kontakt: international.office@medunigraz.at.
Alle KPJ-Studierenden müssen vom KAGes Ärzteservice administriert werden.
Im Rahmen des KPJ findet in der ersten Woche jedes 8-Wochen-Blocks eine verpflichtende openMEDOCS-Schulung (Krankenhausinformationssystem der KAGes) statt. Informationen zur Anmeldung, Organisationen und zu den Lehrkrankenhäusern der KAGes finden Sie auf der Informationsseite für Studierende der Medizinischen Universität Graz.
Basisausbildung
Die 9-monatige Basisausbildung ist nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Humanmedizin, unabhängig von der zukünftigen Spezialisierung, zu absolvieren und in allen Krankenhäusern der KAGes möglich. Den Inhalt finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer unter Ausbildungsinhalte Basisausbildung.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte elektronisch über das Karriereportal der KAGes mit dem Berufsbild "Basisausbildung". Weitere Informationen finden Sie hier. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Ärzteservice.
Das KAGes-eigene Ausbildungsbuch begleitet die*den Ärztin*Arzt in der gesamten Basisausbildung und wird von dieser*diesem selbst geführt. Am Ende der Basisausbildung werden die Inhalte mit den Ausbildungsverantwortlichen besprochen und ins Rasterzeugnis übertragen. Die Rasterzeugnisse sind pro Haus auszufertigen und von der*dem Ärztlichen Direktor*in zu unterzeichnen.
Im Rahmen der Basisausbildung ist die Teilnahme an den Seminaren für Turnusärztinnen*ärzte verpflichtend.
Im 1-tägigen „Einführungsseminar für Turnusärztinnen*ärzte" erhalten Sie z.B. Informationen zum Unternehmen, zur Ausbildung und zu medizinischem Basiswissen.
Beim 1-tägigen „Infotag Recht für Turnusärzt*innen" erhalten Sie Informationen zu rechtlichen Fragen.
Die 2-tägige „Notfallbasisausbildung" findet im Medizinischen Simulations- und Trainingszentrum statt und wird als Basiskurs für den Notarztgrundkurs anerkannt.
Im 2-tägigen „Praxisbezogenen Kommunikationstraining für Turnusärztinnen*ärzte" wird das Hauptaugenmerk auf die Arzt-Patienten-Kommunikation gelegt.
Für alle Seminarteile erhalten die Teilnehmer bei Bedarf zusätzliche Fortbildungstage (5 Tage) sowie DFP-Punkte.
Nach Dienstantritt erfolgt die Anmeldung der Ärztin*des Arztes entweder digital über den a:sk Bildungskalender/ESS (Intranet), oder in Papierform beim Vorgesetzten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Fachabteilung Personalentwicklung (fa.personalentwicklung@kages.at).
Ausbildung zur Ärztin*zum Arzt für Allgemeinmedizin nach ÄAO 2015
Entscheidet man sich für Allgemeinmedizin, so ist nach dem 27-monatigen Spitalsturnus eine verpflichtende Lehrpraxis in der Dauer von sechs Monaten zu absolvieren. Die Ausbildung zur Ärztin*zum Arzt für Allgemeinmedizin dauert künftig 42 Monate (inkl. Basisausbildung und Lehrpraxis).
Die Ausbildung besteht aus 9 Monaten Innere Medizin, 3 Monaten Kinder- und Jugendheilkunde, 3 Monaten Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 3 Monaten Orthopädie und Traumatologie, 3 Monaten Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie 2 Wahlpflichtfächern à 3 Monaten (Augenheilkunde und Optometrie, Anästhesie und Intensivmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO, Neurologie oder Urologie).
Ihre Bewerbung senden Sie bitte elektronisch über das Karriereportal der KAGes mit dem Berufsbild "Allgemeinmedizin" ab. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Ärzteservice.
Die verpflichtende Lehrpraxis wird über die Landes-Ärztekammer organisiert. Während Ihrer Ausbildung in einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin können Sie im Rahmen einer geringfügigen Anstellung weiterhin Nachtdienste in der KAGes absolvieren. Bitte besprechen Sie das mit Ihrer*Ihrem Lehrpraxisinhaber*in und melden sich in der Abteilung, in der Sie gerne Nachtdienste absolvieren wollen. Wir leiten gerne alle weitere Schritte in die Wege. Mehr Infos dazu erhalten Sie im Ärzteservice. Wir freuen uns, wenn Sie in unseren Unternehmen weiter tätig bleiben!
Die Sonderfachausbildung besteht nun aus einer Sonderfach-Grundausbildung (Innere Medizin 27 Monate, Chirurgie 15 Monate, andere Fächer 36 Monate) und einer darauf aufbauenden Sonderfach-Schwerpunktausbildung. Die gesamte Ausbildung zur Fachärztin*zum Facharzt beträgt 72 Monate (inkl. Basisausbildung).
Für die Ausbildung im Sonderfach finden Sie im Karriereportal der KAGes alle aktuellen ausgeschriebenen Stellen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, sich direkt und initiativ bei den Primarii bzw. Klinikvorständen Ihrer Wahl zu bewerben.
Ausbildungsschema gesamt ÄAO 2015
Ärzteservice
Das Ärzteservice bietet Ihnen Betreuung während des gesamten Ausbildungsweges. Unser Service umfasst unter anderem:
- allgemeine Informationen zur ärztlichen Ausbildung
- Durchführung von Planungsgesprächen
- bestmögliche Durchplanung Ihrer Ausbildung (Basisausbildung und Allgemeinmedizin) bei der KAGes
- unterstützende Maßnahmen (zB Kinderbetreuung, Wohnmöglichkeiten)
- Austausch mit den Auszubildenden und mit den Ausbildungsverantwortlichen
Kontakt
- Telefon: +43 (316) 340-5144
- Fax: (0316) 340 595-5044
- E-Mail: aerzteservice@kages.at
Persönliche Beratung:
- Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Für Auskünfte und zur Terminvereinbarung sind wir am Montag und Donnerstag von 09:00 – 15:00 Uhr sowie am Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr telefonisch oder per Mail erreichbar!
Standort: Eingangszentrum des LKH-Univ. Klinikums (neben Café Gotthard), 2. OG, Stiftingtalstraße 3, 8010 Graz.
Leitung: OA Dr. Jutta Claudia Lipp-Sölkner