Organspende

Eine Organspende kann Leben retten

Eine Organtransplantation ist die Übertragung von Organen mit lebenswichtigen Funktionen von einem Menschen auf einen anderen. Sie ist oftmals die einzige Möglichkeit, das Leben eines Menschen zu retten oder zumindest zu verlängern. Transplantiert werden gesunde Organe von Verstorbenen, bei Nierentransplantationen kommen auch Lebendspender in Frage.

Durch die Transplantation, vor allem von Herz, Leber, Bauchspeicheldrüse und Lunge können Krankheiten, die bislang innerhalb kurzer Frist tödlich verlaufen sind, erfolgversprechend behandelt werden. Die Nierentransplantation ermöglicht es Patienten, ein Leben ohne eine mehrmals wöchentlich notwendige Dialyse (Blutwäsche) zu führen.

Somit ist es möglich geworden, jedes Jahr in Österreich Patienten durch eine Organverpflanzung zu helfen, jedoch stehen viele Menschen auf Wartelisten - oft vergeblich.

Rechtslage

Laut österreichischem Krankenanstaltengesetz ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheitszustand wiederherzustellen.

Die Entnahme ist jedoch unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder vor dessen Tod sein gesetzlicher Vertreter, eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, im Falle des Todes Ihre Organe zur Rettung von Menschenleben zur Verfügung zu stellen, sprechen Sie bitte mit Freunden und Verwandten. Es ist wichtig, dass viele Menschen über diese Möglichkeit, Menschenleben zu retten, informiert sind.

Ihr Recht auf Widerspruch

Falls Sie einer Organentnahme nach Ihrem Tod nicht zustimmen, bietet die Eintragung in das Widerspruchsregister die beste Möglichkeit, diesen Willen zu bekunden. Das "Widerspruchsregister gegen Organspende" ist eine zentrale Kartei, bei der Transplantationsärzte vor einer Entnahme eine Ablehnung der Organspende rund um die Uhr abfragen können. Zu dieser Vorgehensweise haben sich alle österreichischen Transplantationszentren verpflichtet.

Wenn Sie in das Widerspruchsregister eingetragen werden möchten, können Sie telefonisch oder schriftlich beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen ein Widerspruchsformular anfordern. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind eigene Formulare zu bestellen.

Falls Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen wollen, können Sie bei derselben Stelle ein Streichungsformular bestellen.

Alternativ können Sie ein Schriftstück mitführen (z.B. bei Ihren Ausweispapieren), aus dem hervorgeht, dass Sie mit der Entnahme nicht einverstanden sind.

 

Das Widerspruchsregister

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)
Stubenring 6
A-1010 Wien
Tel: (01) 515 61-0
Fax: (01) 513 84-72