Was ist eine Beschwerde?
Grundsätzlich ist eine Beschwerde das Aufzeigen oder Feststellen eines Mangels oder einer Unregelmäßigkeit.
- Ärztlich - pflegerische Mängel
- Persönliches Fehlverhalten (Unhöflichkeit, Unaufmerksamkeit etc.)
- Strukturelle Mängel (räumliche Ausstattung, Reinlichkeit, Lärmbelästigung etc.)
- Organisatorische Mängel (lange Wartezeiten bei vereinbartem Termin, lange Wartezeiten auf einen Termin, lange Wartezeiten auf Arztbrief etc.)
Bei geringfügigeren Mängeln sind direkt auf der Station der stationsführende Arzt und die Stationsschwester Ansprechpartner für Beschwerden zuständig. Die Namen dieser Personen sind in Aushängen auf allen Stationen ersichtlich.
Bei gravierenderen Mängeln und Problemen, welche die ärztliche Betreuung betreffen, können Sie sich an den Ärztlichen Leiter wenden. Bei Problemen der pflegerischen Betreuung ist die Pflegedienstleitung Ihr Ansprechpartner und bei strukturellen (Ausstattung, Lärm etc.) und verwaltungstechnischen (Finanzen etc.) Problemen der Verwaltungsdirektor.
Wenn Sie Ihre Beschwerde außerhalb des Krankenhauses einbringen möchten, so stehen Ihnen in KAGes-Management die dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Anlaufstellen zur Verfügung:
Ärztlich-pflegerische Behandlung:
Medizin- und Pflegemanagement / Team medizinisch-pflegerisches Qualitätsmanagement / Beschwerdemanagement
Telefon: +43 (316) 340-5518
Mail: feedback@kages.at
Sondergebührenverrechnung / Kostenbeiträge:
Vertragspartnermanagement
Telefon: +43 (316) 340-5574
Mail: vertragspartnermanagement@kages.at
Dienstrechtliche / Disziplinäre Angelegenheiten
Personalmanagement
Tel.: +43 (316) 340-5104
Mail: personalmanagement@kages.at
Umwelt / Technik / Baumaßnahmen / Verkehr
Technik- und Immobilien-Management, Dipl.-Ing. Rudolf Elsenwenger
Tel.: +43 (316) 340-5390
Mail: tim@kages.at
Sonstige Beschwerden
Medizin- und Pflegemanagement / Team medizinisch-pflegerisches Qualitätsmanagement / Beschwerdemanagement
Tel.: +43 (316) 340-5518
Mail: feedback@kages.at
Was ist ein Schaden?
Schaden ist ein Nachteil, den Sie an Ihrer Person (z.B. in Form von unnötigen Schmerzen) oder Ihrem Vermögen (z.B. durch Beschädigung eines Gegenstandes) erleiden. Im Unterschied zu bloßen "Beschwerdefällen" haben Sie in einem Schadensfall bei Vorliegen eines Fremdverschuldens Anspruch auf Schadenersatz in Form von Geld.
Wenn Sie den Eindruck haben, daß Ihre medizinische Behandlung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder Ihnen im Krankenhaus auf andere Art und Weise ein Schaden am Körper (z.B. durch Ausrutschen im Spitalsgelände etc.) oder am Vermögen (z.B. durch Verlust eines Gegenstandes) entstanden ist, so sind wir bemüht, den Sachverhalt zu klären und die Angelegenheit möglichst unkompliziert zu bereinigen.
Oft kann ein Missverständnis, eine offen gebliebene Frage, schon durch ein Gespräch zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt geklärt werden.
Welche Schritte können Sie einleiten?
Nicht jeder Schaden begründet automatisch einen Ersatzanspruch. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Ein Ersatzanspruch gegen die Steiermärkische Krankenhausgesellschaft m.b.H kann formlos, muß aber schriftlich erfolgen.
Welche Stellen können Sie ansprechen?
Sie können Ihr diesbezügliches Anliegen direkt beim Rechtsträger des Landeskrankenhauses, der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H., geltend machen. Ihr Begehren kann formlos sein, muss aber schriftlich erfolgen. Bitte schildern Sie den Sachverhalt (Wo?, Wann?, Was?) und formulieren Sie Ihren Begehren auf Schadenersatz. Sie können auch unser Antragsformular hierfür verwenden.
Kontakt
Direktion für Personal und Recht, Fachabteilung Recht
Stiftingtalstraße 4-6
8010 Graz
Telefon: +43 (316) 340-5111 oder 5115
E-Mail: recht@kages.at
Weitere Anlaufstellen
Patienten- und Pflegeombudsschaft
Die PatientInnenombudsfrau Dr. Michaela Wlattnig und ihr Team stehen Ihnen sehr gerne bei der Anspruchstellung kostenlos beratend und unterstützend zur Seite.
Kontakt:
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft des Landes Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Telefon: +43 (316) 877-3350/3318/3191; Fax: (0316)877/4823
E- Mail: ppo@stmk.gv.at
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Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ermöglicht Ihnen eine kostenlose und außergerichtliche Behandlung von Schadensersatzansprüchen wegen behaupteter Behandlungsfehler/Pflegemängel bzw. Verletzung der Aufklärungspflichten.
Kontakt:
Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
Kaiserfeldgasse 29/I
8010 Graz
Telefon: +43 (316) 8044
E- Mail: angestellte.aerzte@aekstmk.or.at
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Patienten-Entschädigungskommission des Landes Steiermark
Hier können jene Patientenschäden geltend gemacht werden, welche durch ein schicksalhaftes Geschehen ohne eindeutig nachweisbares Verschulden in einer der Landeskrankenanstalten entstanden sind.
Kontakt:
Patienten-Entschädigungsfonds beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung A8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Telefon: +43 (316) 877-3363
Fax: (0316) 877-4823
E- Mail: pek-steiermark@stmk.gv.at
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