Patient*innen in Lehre & Forschung

Lehre

© KAGes / Foto Fischer

Universitätskliniken und sonstige Krankenanstalten, an denen ein klinischer Unterricht erteilt wird, dienen nicht nur der Lehre sondern auch der wissenschaftlichen Forschung. In beiden Disziplinen ist der Praxisbezug notwendig, also die Demonstration am gesunden und am kranken Menschen.

Ohne Ihre Mithilfe können wir keine praxisorientierte Lehrtätigkeit für angehende Ärzt*innen (Student*innen und Famulant*innen) an den Patient*innen anbieten.

  • Ihr medizinischer Fall könnte zum Beispiel bei Lehrveranstaltungen vorgestellt werden und als Prüfungsfrage dienen.
  • Mit Ihrer Hilfe kann die Vornahme von Befragungen, Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen im Rahmen einer Lehrveranstaltung durchgeführt werden
  • und Vorstellungen während der Visite erfolgen.

Denn um so praxisnaher der Unterricht ist, desto besser ist die Qualifikation der Ärzt*innen.

Haben Sie sich für die Mithilfe entschieden, ist Ihre Ärztin/Ihr Arzt verpflichtet, mindestens 24 Stunden vor einer Demonstration Ihr Einverständnis einzuholen, das in Ihrer Krankengeschichte dokumentiert wird.

Ihre Ärztin/Ihr Arzt hat ebenso die Pflicht, Sie über den Ablauf und das genaue Vorgehen zu unterrichten und aufzuklären. Student*innen und Famulant*innen vor denen die Demonstration erfolgen wird, sind natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.


 

Forschung

© AdobeStock / Viacheslav Iakobchuk

Damit die Entwicklung, Einführung oder erstmalige Anwendung neuer medizinischer Methoden erfolgreich sein kann, bedarf die Forschung oftmals auch der Mithilfe der Patient*innen. Als Mitwirkende müssen Sie natürlich über die Risiken und den Nutzen der neuen Behandlung oder neuen Medikation informiert werden und Ihr schriftliches Einverständnis geben. Auch in diesem Fall ist medizinische Aufklärung eine Verpflichtung.

Haben Sie Ihre Mithilfe als Patient*in – sei es in Lehre oder in Forschung – zugesagt, können Sie sie selbstverständlich jederzeit widerrufen.