Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Gesundheits- und Krankenpflege (180 ECTS)
oder
die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst fĂŒr Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und eine zweijĂ€hrige Berufserfahrung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege
oder
die allgemeine Hochschulreife fĂŒr österreichische UniversitĂ€ten oder Fachhochschulen (analog § 64 UG idgF) und die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst fĂŒr Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und ein Empfehlungsschreiben des Dienstgebers
FĂŒr das 2. Semester (ausgenommen ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich): Zulassung nach erfolgreichem Abschluss des 1. Semesters an einer postsekundĂ€ren Bildungseinrichtung (UniversitĂ€t, FH)
Abschluss
Nach positiver Erbringung sĂ€mtlicher vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolventinnen und Absolventen des UniversitĂ€tslehrganges die Zusatzbezeichnung âAkademische/r Experte/inâ verliehen und ein Abschlusszeugnis der Medizinischen UniversitĂ€t Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 11 Abs 2 GuKG idgF).
AuĂerdem wird den Absolventinnen und Absolventen ein Diplom, das zur AusĂŒbung der Spezialaufgabe berechtigt, ausgestellt